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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter die Räumlichkeit „Space³“. Die Räumlichkeit dient ausschließlich zur Durchführung von Veranstaltungen/Meetings/etc.

§ 2 Mietdauer

Die Miete beginnt und endet wie im Mietdatum beschrieben. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 3 Mietzins

Die Miete beträgt den ausgewiesenen Betrag, Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) sind – sofern nicht gesondert vereinbart – im Mietzins enthalten.

§ 4 Nutzung

- Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeit nur vertragsgemäß zu nutzen.

- Veränderungen, Umbauten oder die Anbringung von Dekorationen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen.

- Der Mieter haftet für Schäden, die er, seine Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Dritte verursachen.

§ 5 Haftung / Versicherung

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz seiner Veranstaltung Sorge zu tragen.

§ 6 Ordnung & Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten ordentlich zu verlassen. Nach Mietende sind alle eingebrachten Gegenstände zu entfernen und eventuelle Schäden anzuzeigen.

§ 7 Kündigung / Rücktritt

Eine ordentliche Kündigung vor Mietende ist ausgeschlossen. Bei Rücktritt des Mieters gelten folgende Stornopauschalen:

- bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% der Miete

- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Miete

- zwischen 14 und 7 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Miete

- ab 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Miete.

§ 8 Hausordnung / Vorschriften

1. Der Mieter verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten.

2. Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Brandschutzeinrichtungen sind stets freizuhalten und dürfen nicht blockiert oder verstellt werden.

3. Rauchen ist innerhalb der Räumlichkeiten untersagt.

4. Offenes Feuer, Kerzen und Pyrotechnik sind verboten, sofern nicht schriftlich oder mündlich bei Übergabe genehmigt.

5. Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in die Räumlichkeiten eingebracht werden.

§ 9 Lärmschutz / Lautstärke

1. Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz (insbesondere nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der örtlichen Polizeiverordnung) einzuhalten.

2. Während der Nachtruhe (22:00 – 6:00 Uhr) sind alle Türen und Fenster geschlossen zu halten.

3. Während der Nachtruhe (22:00 – 6:00 Uhr) sind alle Aktivitäten so zu gestalten, dass keine unzumutbaren Störungen der Nachbarschaft entstehen.

4. Beschallungsanlagen, Musik- und Tonverstärker dürfen nur in einer Lautstärke betrieben werden, die die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet.

5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Beschwerden oder Verstößen gegen die Lärmschutzregelungen die Lautstärke jederzeit auf ein angemessenes Maß zu begrenzen oder die Veranstaltung zu beenden.

6. Sämtliche Kosten oder Bußgelder aufgrund von Lärmbelästigungen trägt der Mieter.

7. Beschallungsanlagen externer Dienstleister, zb. DJ, dürfen nicht aufgestellt werden. Es ist die zur Verfügung gestellte Anlage zu nutzen.

§ 10 Bewirtung / Catering

1. Der Ausschank und Verkauf von Speisen und Getränken ist nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig.

2. Bei gewerbsmäßigem Ausschank von Alkohol hat der Mieter die entsprechenden Genehmigungen (z. B. Schankerlaubnis) nachzuweisen.

§ 11 Untervermietung / Weitergabe

Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. 

§ 12 Haftung des Mieters

1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Dritte verursacht werden.

2. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

3. Der Mieter ist verpflichtet, bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko (z. B. große Teilnehmerzahlen, Ausschank von Alkohol) eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen. Die Einschätzung zum Abschluss dieser Versicherung obliegt dem Mieter.

§ 13 Reinigung

1. Der Mieter hat die Räume in besenreinem Zustand zurückzugeben.

2. Das vom Mieter genutzte Geschirr ist vor der Übergabe an den Vermieter durch die vorhandenen Spülmaschinen zu reinigen und im gesäuberten, getrockneten Zustand einzuräumen.

3. Vom Mieter verursachter Sonderreinigungsaufwand (z. B. starke Verschmutzungen, Schäden) wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 14 Schlüssel / Zutritt

1. Ausgehändigte Schlüssel sind nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben.

2. Bei Verlust der Schlüssel trägt der Mieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage.

3. Der Vermieter behält sich vor, die Räume aus wichtigem Grund (z. B. Gefahr im Verzug) zu betreten.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt.

Jegliche Verstöße gegen die Inhalte des Vertrages werden mit jeweils 500€ geahndet.

§ 16 Schäden und Verschmutzungen von Vermietobjekten

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sowie für außergewöhnliche Verschmutzungen behält sich der Vermieter vor, dem Mieter die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Reinigung gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 17 Verzögerte Rückgabe von Vermietobjekten

Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für den Zeitraum der Verzögerung eine zusätzliche Mietgebühr zu erheben. Diese entspricht mindestens dem vereinbarten Mietpreis für den entsprechenden Verlängerungszeitraum.